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Der ESG-Nachweis bei der Standortschließung

Produktionshalle vor der Standortschließung mit dokumentierter Verwertung
⚡ Zusammenfassung

Eine Standortschließung erzeugt Anlagenabgänge und Abfall und taucht damit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf. Berichtspflichtige Unternehmen machen nach den ESRS E5 Angaben zu Ressourcenabflüssen und Abfällen. Eine Abwicklung, die auf Verwertung setzt, liefert dafür belastbare Daten: die je Projekt dokumentierte Verwertungsquote, also welcher Anteil des Bestands verkauft, aufbereitet, gespendet oder stofflich verwertet wurde und was in die Entsorgung ging. Die Einordnung in den Bericht übernimmt das Berichtsteam des Unternehmens; assetaux liefert die dokumentierten Rohdaten. Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Berichtsberatung.

Inhalt
  1. Wer nach der CSRD berichten muss
  2. Welche Daten eine Standortabwicklung liefert
  3. Verwertungsquote in Abfallbilanz und ESRS E5
  4. Was die Dokumentation leistet und was nicht
  5. Ein Datensatz für ESG-Bericht und Verfahrensakte

Wer nach der CSRD berichten muss

Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde 2026 mit dem Omnibus-Paket deutlich verschlankt: Berichtspflichtig nach der CSRD sind danach Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz. Das nimmt viele Mittelständler aus der Pflicht, trifft aber weiterhin genau die Konzerne, bei denen Werke geschlossen, verlagert oder zusammengelegt werden.

Ob und ab wann ein Unternehmen konkret berichtspflichtig ist, klären Rechtsabteilung oder Wirtschaftsprüfer. In der Praxis berichten zudem viele Unternehmen unterhalb der Schwellen freiwillig oder liefern Nachhaltigkeitsdaten an Kunden, Banken und Investoren. Belastbare Projektdaten aus einer Werksschließung sind in beiden Fällen nützlich.

Welche Daten eine Standortabwicklung liefert

Grundlage jeder belastbaren Zahl ist die Inventarliste aus der Bewertung und Inventarisierung am Anfang der Abwicklung. Auf ihr wird für jeden Posten der Verbleib festgehalten: weitergenutzt, verkauft, aufbereitet, gespendet, stofflich verwertet oder entsorgt. Daraus ergibt sich die Verwertungsquote, also der Anteil des Bestands, der im Wirtschaftskreislauf geblieben ist, statt in der Entsorgung zu enden.

Diese Aufstellung ist bewusst schlicht: Posten, Verwertungsweg, Ergebnis. Die Bezugsgröße der Quote wird je Projekt vereinbart, etwa nach Positionen. Gerade weil die Zahl aus dem tatsächlichen Projektverlauf entsteht und nicht geschätzt wird, ist sie als Datenpunkt brauchbar.

Verwertungsquote in Abfallbilanz und ESRS E5

Im Berichtswesen dockt die Aufstellung dort an, wo Abfall- und Ressourcendaten ohnehin gefordert sind. Die ESRS E5 (Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft) verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen unter anderem Angaben zu Ressourcenabflüssen und Abfällen, einschließlich der Frage, welcher Anteil einer Verwertung zugeführt wurde. Eine Schließung, deren Bestand zum großen Teil in Weiterverwendung gemündet ist, lässt sich damit konkret belegen, statt pauschal behauptet zu werden.

Daneben fließen die Mengen in die interne Abfallbilanz des Standorts ein, und qualitativ stützt die Weiterverwendung die Darstellung vor- und nachgelagerter Emissionen (Scope 3). Die Einordnung in Wesentlichkeitsanalyse und Bericht übernehmen die Berichtsverantwortlichen des Unternehmens; wir liefern die dokumentierten Rohdaten je Projekt.

Was die Dokumentation leistet und was nicht

Damit die Erwartung stimmt, gehört auch die Abgrenzung dazu. Die Verwertungsdokumentation ist eine kaufmännische Aufstellung über den Verbleib des Bestands. Sie ist kein abfallrechtlicher Beleg: Übernahme- und Entsorgungsnachweise stammen von den zugelassenen Entsorgungsbetrieben, mit denen assetaux als Partner für Entsorgung und Vernichtung arbeitet.

Wir berechnen außerdem keine CO₂-Werte und bescheinigen keine Konformität mit Berichtsstandards. Was die Aufstellung leistet, ist die dokumentierte Mengenbasis, auf die das Berichtsteam seine eigene Methodik aufsetzen kann. Diese Zurückhaltung ist Absicht: Eine prüfbare, schlichte Zahl ist im Bericht mehr wert als eine plakative Umweltaussage.

Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ist keine Rechts-, Steuer- oder Berichtsberatung. Umfang und Form der Dokumentation werden im Einzelfall vereinbart.

Ein Datensatz für ESG-Bericht und Verfahrensakte

Dieselbe Aufstellung hat einen zweiten Adressaten: In der Verwertung im Insolvenzverfahren dokumentiert sie den Verbleib jedes Postens und ist damit ein Baustein der Verfahrensdokumentation gegenüber Gläubigern und Gericht. Konzern-Berichtswesen und Verfahrensakte stellen unterschiedliche Fragen, aber beide werden aus demselben sauber geführten Projektdatensatz beantwortet. Wie die Verwertung selbst abläuft, steht auf der Seite Nachhaltigkeit bei der Standortabwicklung und im Beitrag Kreislaufwirtschaft bei der Standortabwicklung.

Braucht Ihr Bericht belastbare Daten aus der Schließung?

Nach einer Begehung sagen wir Ihnen, was sich verwerten lässt, und dokumentieren je Posten den Verbleib, inklusive Verwertungsquote.

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Häufige Fragen zum ESG-Nachweis bei der Standortschließung

Welche Unternehmen sind von der CSRD-Berichtspflicht betroffen?
Nach den 2026 beschlossenen Änderungen am EU-Rahmen (Omnibus-Paket) gilt die Berichtspflicht der CSRD für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz. Ob und ab wann Ihr Unternehmen konkret berichtspflichtig ist, klären Rechtsabteilung oder Wirtschaftsprüfer; viele Konzerne berichten zudem freiwillig oder auf Anforderung von Investoren und Kunden.
Zählt eine Werksschließung in den ESG-Bericht?
Eine Schließung erzeugt Anlagenabgänge und Abfall und berührt damit die Angaben zu Ressourcenabflüssen und Abfällen nach ESRS E5. Wie stark sie im Bericht sichtbar wird, hängt von Wesentlichkeitsanalyse und Berichtsumfang des Unternehmens ab. Belastbare Projektdaten aus der Abwicklung erleichtern die Angabe in jedem Fall.
Wie wird die Verwertungsquote bei einer Schließung ermittelt?
Grundlage ist die Inventarliste aus der Bewertung. Für jeden Posten wird der Verbleib festgehalten: weitergenutzt, verkauft, aufbereitet, gespendet, stofflich verwertet oder entsorgt. Daraus ergibt sich, welcher Anteil des Bestands im Kreislauf blieb. Die Bezugsgröße der Quote wird je Projekt vereinbart, etwa nach Positionen.
Ersetzt die Verwertungsdokumentation abfallrechtliche Nachweise?
Nein. Abfallrechtliche Belege wie Übernahme- und Entsorgungsnachweise stammen von den zugelassenen Entsorgungsbetrieben, mit denen assetaux als Partner arbeitet. Die Verwertungsdokumentation ist eine kaufmännische Aufstellung über den Verbleib des Bestands und ergänzt diese Nachweise, sie ersetzt sie nicht.
Liefert assetaux CO₂-Zahlen für den Bericht?
Nein. Wir berechnen keine CO₂-Werte und nennen keine pauschalen Einsparungen, weil solche Zahlen ohne anerkannte Methodik nicht belastbar wären. Was wir liefern, ist die dokumentierte Mengenbasis: welcher Anteil des Bestands weiterverwendet, verkauft, aufbereitet oder gespendet wurde. Eine etwaige Emissionsrechnung darauf aufzusetzen, bleibt dem Berichtsteam und seinen Methoden überlassen.
Wer ordnet die Daten in den CSRD-Bericht ein?
Die Berichtsverantwortlichen des Unternehmens, in der Regel Nachhaltigkeits- oder Finanzabteilung mit dem Wirtschaftsprüfer. assetaux liefert die dokumentierten Rohdaten je Projekt und erstellt keine Nachhaltigkeitsberichte und keine Berichtsberatung.

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