Eine Standortschließung erzeugt Anlagenabgänge und Abfall und taucht damit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf. Berichtspflichtige Unternehmen machen nach den ESRS E5 Angaben zu Ressourcenabflüssen und Abfällen. Eine Abwicklung, die auf Verwertung setzt, liefert dafür belastbare Daten: die je Projekt dokumentierte Verwertungsquote, also welcher Anteil des Bestands verkauft, aufbereitet, gespendet oder stofflich verwertet wurde und was in die Entsorgung ging. Die Einordnung in den Bericht übernimmt das Berichtsteam des Unternehmens; assetaux liefert die dokumentierten Rohdaten. Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Berichtsberatung.
Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde 2026 mit dem Omnibus-Paket deutlich verschlankt: Berichtspflichtig nach der CSRD sind danach Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz. Das nimmt viele Mittelständler aus der Pflicht, trifft aber weiterhin genau die Konzerne, bei denen Werke geschlossen, verlagert oder zusammengelegt werden.
Ob und ab wann ein Unternehmen konkret berichtspflichtig ist, klären Rechtsabteilung oder Wirtschaftsprüfer. In der Praxis berichten zudem viele Unternehmen unterhalb der Schwellen freiwillig oder liefern Nachhaltigkeitsdaten an Kunden, Banken und Investoren. Belastbare Projektdaten aus einer Werksschließung sind in beiden Fällen nützlich.
Grundlage jeder belastbaren Zahl ist die Inventarliste aus der Bewertung und Inventarisierung am Anfang der Abwicklung. Auf ihr wird für jeden Posten der Verbleib festgehalten: weitergenutzt, verkauft, aufbereitet, gespendet, stofflich verwertet oder entsorgt. Daraus ergibt sich die Verwertungsquote, also der Anteil des Bestands, der im Wirtschaftskreislauf geblieben ist, statt in der Entsorgung zu enden.
Diese Aufstellung ist bewusst schlicht: Posten, Verwertungsweg, Ergebnis. Die Bezugsgröße der Quote wird je Projekt vereinbart, etwa nach Positionen. Gerade weil die Zahl aus dem tatsächlichen Projektverlauf entsteht und nicht geschätzt wird, ist sie als Datenpunkt brauchbar.
Im Berichtswesen dockt die Aufstellung dort an, wo Abfall- und Ressourcendaten ohnehin gefordert sind. Die ESRS E5 (Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft) verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen unter anderem Angaben zu Ressourcenabflüssen und Abfällen, einschließlich der Frage, welcher Anteil einer Verwertung zugeführt wurde. Eine Schließung, deren Bestand zum großen Teil in Weiterverwendung gemündet ist, lässt sich damit konkret belegen, statt pauschal behauptet zu werden.
Daneben fließen die Mengen in die interne Abfallbilanz des Standorts ein, und qualitativ stützt die Weiterverwendung die Darstellung vor- und nachgelagerter Emissionen (Scope 3). Die Einordnung in Wesentlichkeitsanalyse und Bericht übernehmen die Berichtsverantwortlichen des Unternehmens; wir liefern die dokumentierten Rohdaten je Projekt.
Damit die Erwartung stimmt, gehört auch die Abgrenzung dazu. Die Verwertungsdokumentation ist eine kaufmännische Aufstellung über den Verbleib des Bestands. Sie ist kein abfallrechtlicher Beleg: Übernahme- und Entsorgungsnachweise stammen von den zugelassenen Entsorgungsbetrieben, mit denen assetaux als Partner für Entsorgung und Vernichtung arbeitet.
Wir berechnen außerdem keine CO₂-Werte und bescheinigen keine Konformität mit Berichtsstandards. Was die Aufstellung leistet, ist die dokumentierte Mengenbasis, auf die das Berichtsteam seine eigene Methodik aufsetzen kann. Diese Zurückhaltung ist Absicht: Eine prüfbare, schlichte Zahl ist im Bericht mehr wert als eine plakative Umweltaussage.
Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ist keine Rechts-, Steuer- oder Berichtsberatung. Umfang und Form der Dokumentation werden im Einzelfall vereinbart.
Dieselbe Aufstellung hat einen zweiten Adressaten: In der Verwertung im Insolvenzverfahren dokumentiert sie den Verbleib jedes Postens und ist damit ein Baustein der Verfahrensdokumentation gegenüber Gläubigern und Gericht. Konzern-Berichtswesen und Verfahrensakte stellen unterschiedliche Fragen, aber beide werden aus demselben sauber geführten Projektdatensatz beantwortet. Wie die Verwertung selbst abläuft, steht auf der Seite Nachhaltigkeit bei der Standortabwicklung und im Beitrag Kreislaufwirtschaft bei der Standortabwicklung.
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Nach einer Begehung sagen wir Ihnen, was sich verwerten lässt, und dokumentieren je Posten den Verbleib, inklusive Verwertungsquote.
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