Wir dürfen als Konzern nicht an Endabnehmer verkaufen. Geht das trotzdem?
Ja. Sie verkaufen nicht an den Endabnehmer, sondern an assetaux. Wir erwerben das Anlagevermögen, werden Eigentümer und treten beim Weiterverkauf selbst als Verkäufer auf. Der Kontakt zu Endabnehmern liegt vollständig bei uns. Für Sie bleibt ein einzelner Vorgang mit einem gewerblichen Erwerber.
Übernehmen Sie die Gewährleistung?
Beim Weiterverkauf tritt assetaux gegenüber dem Endabnehmer als Verkäufer auf und trägt die dortige Verantwortung. Zwischen Ihnen und uns besteht ein Kaufvertrag zwischen Unternehmen; Umfang und
Ausschluss der Gewährleistung werden darin vertraglich vereinbart. Eine pauschale Freistellung sagen wir nicht zu, weil im Einzelfall gesetzliche Grenzen gelten.
Erfährt jemand, dass die Anlage von uns kommt?
Nur wenn Sie es wünschen. Wir vermarkten anonymisiert: Der Bestand wird ohne Nennung des Vorbesitzers angeboten. Firmenkennzeichen, Beschriftungen, Inventarnummern und Aufkleber werden auf Wunsch vor der Weitervermarktung entfernt. Aufnahmen für die Vermarktung entstehen auf Wunsch nach der Abholung in neutraler Umgebung. Auf Wunsch arbeiten wir unter Vertraulichkeitsvereinbarung.
Was passiert mit der Anlage danach?
Sie geht in den Gebrauchtmarkt und nicht in die Verschrottung. Wir erfassen den Zustand, bereiten das Objekt auf und vermarkten es über unser Käufernetz an gewerbliche Abnehmer im In- und Ausland. Was sich nicht mehr verwerten lässt, wird fachgerecht entsorgt oder dem Recycling zugeführt. Auf Wunsch dokumentieren wir den Verbleib.
Wie läuft der Vorgang buchhalterisch und dokumentarisch?
Sie erhalten ein verbindliches Angebot, einen Kaufvertrag und eine Rechnung über den Erwerb. Dazu kommen Übergabe- und Abholdokumentation sowie auf Wunsch Nachweise über die Entsorgung nicht verwertbarer Reste. Damit ist der Abgang aus dem Anlagenbestand nachvollziehbar belegt. Die bilanzielle und steuerliche Behandlung stimmen Sie mit Ihrer Buchhaltung oder Ihrem Steuerberater ab.
Welche Arten von Anlagevermögen übernehmen Sie?
Bewegliches Anlagevermögen: Produktions- und Werkzeugmaschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Lager- und Fördertechnik sowie Fuhrpark. Nicht dazu gehören Immobilien, Beteiligungen und immaterielle Vermögenswerte. Einen Überblick über die einzelnen Klassen finden Sie unter Asset-Klassen.
Ab welchem Umfang lohnt sich das und gehen auch Einzelpositionen?
Einzelpositionen sind möglich, wenn der Wert den Aufwand trägt. Wirtschaftlich wird es meist ab mehreren Positionen oder einem zusammenhängenden Bestand, weil Sichtung, Transport und Abwicklung dann gebündelt laufen. Melden Sie den Bestand, wir sagen Ihnen offen, ob es sich rechnet.
Was gilt bei defekten oder unvollständigen Anlagen?
Auch defekte oder unvollständige Objekte lassen sich häufig verwerten, etwa als Ersatzteilträger oder nach einer Aufarbeitung. Der Zustand fließt in die Bewertung ein. Wichtig ist, dass bekannte Mängel vorab benannt werden, damit das Angebot verbindlich bleibt.
Wie schnell geht das?
Nach der Meldung des Bestands melden wir uns kurzfristig. Sichtung und Angebot brauchen je nach Umfang wenige Tage. Der Abtransport wird danach terminlich abgestimmt und richtet sich nach Ihrem Betriebsablauf.
Läuft das auch im laufenden Betrieb?
Ja, das ist der Regelfall. Sichtung und Abholung werden so terminiert, dass die Produktion nicht steht. Demontage und Abtransport stimmen wir mit Ihrer Werks- oder Technikleitung ab, auf Wunsch außerhalb der Betriebszeiten.
Die Antworten beschreiben den üblichen Ablauf und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Bewertungsberatung dar. Umfang und Ausgestaltung von Erwerb, Gewährleistung und Übergabe werden im Einzelfall vertraglich vereinbart; gesetzliche Grenzen bleiben unberührt. Wertangaben sind Schätzungen und keine garantierten Erlöse.