Für Asset Management & Controlling

Anlagevermögen abgeben ohne Verkäuferrolle

Nicht mehr genutztes Anlagevermögen bleibt selten stehen, weil es niemand kaufen würde. Es bleibt stehen, weil den Abgang intern niemand verantworten will. assetaux erwirbt den Bestand und übernimmt den gesamten Vorgang samt Verkäuferrolle.

Die Vorteile eines Anlagenabgangs an assetaux:

Wir erwerben · Verkäuferrolle geht an uns über Gewährleistungsausschluss · vertraglich vereinbart Kein Endkundenkontakt · wir vermarkten weiter Anonymisiert · ohne Nennung des Vorbesitzers Demontage und Abtransport · ohne Ihr Personal Ein Vorgang · dokumentiert für Freigabe und Audit
Großkessel als technische Anlage im Anlagevermögen eines Industriebetriebs
Verbindliches Angebot nach Sichtung Verkäuferrolle geht über Anonymisierte Weitervermarktung Diskret & vertraulich (NDA)
⚡ Kurz erklärt

In fast jedem Werk steht Anlagevermögen, das nicht mehr genutzt wird. Der Abgang scheitert selten am Wert, sondern an der Verkäuferrolle: Gewährleistung, Endkundenkontakt und Zuständigkeit will intern niemand tragen. assetaux erwirbt den Bestand, wird Eigentümer und tritt beim Weiterverkauf selbst als Verkäufer auf. Bewertung, Abtransport, Weitervermarktung und Dokumentation übernehmen wir; der Abgeber hat einen Vorgang mit einem gewerblichen Erwerber und keinen Kontakt zu Endabnehmern. Das gilt im laufenden Betrieb, ohne dass ein Standort endet.

Warum Anlagevermögen im Werk stehen bleibt

Gewährleistung und Haftung

Beim Verkauf an Dritte bleibt die Verantwortung für Mängel im Haus. Diese Rolle will niemand übernehmen.

Endkundenkontakt

Der Vertrieb an unbekannte Abnehmer ist nicht vorgesehen und nicht gewollt. Es gibt keine Struktur dafür.

Reputationsrisiko

Die Anlage taucht mit erkennbarer Herkunft wieder auf, im Zweifel mit Firmenkennzeichen auf dem Inserat.

Zuständigkeit

Es gibt keinen definierten Prozess für den Abgang. Am Ende unterschreibt niemand.

Fläche und Kapital

Die Position steht mit Restbuchwert in den Büchern und belegt Fläche, die anders genutzt werden könnte.

Aufwand

Bewertung, Käufersuche, Verhandlung, Transport und Dokumentation binden eigenes Personal.

Abgang in Eigenregie oder mit assetaux

Abgang in Eigenregie

  • Verkäuferrolle inklusive Gewährleistung bleibt im Haus
  • Käufersuche, Preisfindung und Verhandlung führen Sie selbst
  • Direkter Kontakt zu unbekannten Abnehmern
  • Die Herkunft der Anlage bleibt nachvollziehbar
  • Abwicklung, Transport und Dokumentation binden eigenes Personal
  • Die interne Freigabe muss jemand verantworten

Abgang mit assetaux

  • Wir erwerben, die Verkäuferrolle geht über
  • Ein Ansprechpartner, ein Vorgang, ein Angebot
  • Kein Kontakt zu Endabnehmern
  • Anonymisierte Weitervermarktung ohne Nennung des Vorbesitzers
  • Abwicklung, Abtransport und Dokumentation durch uns
  • Nachvollziehbarer Vorgang für Freigabe und Audit

Was assetaux beim Abgang übernimmt

Gemeint ist bewegliches Anlagevermögen.

Produktions- und Werkzeugmaschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Lager- und Fördertechnik sowie Fuhrpark. Immobilien, Beteiligungen und immaterielle Vermögenswerte gehören nicht dazu. Welche Klassen wir im Einzelnen bewerten und verwerten, steht unter Asset-Klassen.

Abgang von Anlagevermögen in vier Schritten

Der Vorgang ist bewusst schlank gehalten, weil der Betrieb nebenher weiterläuft.

Zu Beginn

Bestand melden

Eine Liste, ein paar Fotos oder ein Anruf genügen. Vollständigkeit ist an dieser Stelle nicht nötig.

Danach

Einschätzung und Sichtung

Marktnahe Bewertung anhand der Angaben, bei größeren Beständen auf Wunsch vor Ort.

Vor der Freigabe

Verbindliches Angebot

Eine Zahl für den gesamten Bestand, als Grundlage für Ihre interne Freigabe.

Zum Abschluss

Abholung und Dokumentation

Wir übernehmen Demontage und Abtransport und liefern die Nachweise für Ihre Akte.

Aussagen zu Eigentums- und Gewährleistungsfragen beschreiben den üblichen Ablauf und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Bewertungsberatung dar. Umfang, Übergabezustand und die Ausgestaltung der Gewährleistung werden im Einzelfall vertraglich vereinbart.

1945Wurzeln im Handel
Warum wir erwerben können

Marktzugang aus einem etablierten Handelshaus

Wir erwerben Ihren Bestand nicht, um ihn zu verschrotten, sondern weil wir wissen, wer ihn weiterkauft. assetaux steht auf dem Hintergrund eines etablierten Handelshauses, dessen Wurzeln bis 1945 zurückreichen. Aus diesem Netzwerk kommt der Zugang zu gewerblichen Abnehmern im In- und Ausland. Genau dieser Marktzugang ist die Grundlage dafür, dass wir die Verkäuferrolle überhaupt übernehmen können.

Häufige Fragen zum Abgang von Anlagevermögen

Wir dürfen als Konzern nicht an Endabnehmer verkaufen. Geht das trotzdem?
Ja. Sie verkaufen nicht an den Endabnehmer, sondern an assetaux. Wir erwerben das Anlagevermögen, werden Eigentümer und treten beim Weiterverkauf selbst als Verkäufer auf. Der Kontakt zu Endabnehmern liegt vollständig bei uns. Für Sie bleibt ein einzelner Vorgang mit einem gewerblichen Erwerber.
Übernehmen Sie die Gewährleistung?
Beim Weiterverkauf tritt assetaux gegenüber dem Endabnehmer als Verkäufer auf und trägt die dortige Verantwortung. Zwischen Ihnen und uns besteht ein Kaufvertrag zwischen Unternehmen; Umfang und Ausschluss der Gewährleistung werden darin vertraglich vereinbart. Eine pauschale Freistellung sagen wir nicht zu, weil im Einzelfall gesetzliche Grenzen gelten.
Erfährt jemand, dass die Anlage von uns kommt?
Nur wenn Sie es wünschen. Wir vermarkten anonymisiert: Der Bestand wird ohne Nennung des Vorbesitzers angeboten. Firmenkennzeichen, Beschriftungen, Inventarnummern und Aufkleber werden auf Wunsch vor der Weitervermarktung entfernt. Aufnahmen für die Vermarktung entstehen auf Wunsch nach der Abholung in neutraler Umgebung. Auf Wunsch arbeiten wir unter Vertraulichkeitsvereinbarung.
Was passiert mit der Anlage danach?
Sie geht in den Gebrauchtmarkt und nicht in die Verschrottung. Wir erfassen den Zustand, bereiten das Objekt auf und vermarkten es über unser Käufernetz an gewerbliche Abnehmer im In- und Ausland. Was sich nicht mehr verwerten lässt, wird fachgerecht entsorgt oder dem Recycling zugeführt. Auf Wunsch dokumentieren wir den Verbleib.
Wie läuft der Vorgang buchhalterisch und dokumentarisch?
Sie erhalten ein verbindliches Angebot, einen Kaufvertrag und eine Rechnung über den Erwerb. Dazu kommen Übergabe- und Abholdokumentation sowie auf Wunsch Nachweise über die Entsorgung nicht verwertbarer Reste. Damit ist der Abgang aus dem Anlagenbestand nachvollziehbar belegt. Die bilanzielle und steuerliche Behandlung stimmen Sie mit Ihrer Buchhaltung oder Ihrem Steuerberater ab.
Welche Arten von Anlagevermögen übernehmen Sie?
Bewegliches Anlagevermögen: Produktions- und Werkzeugmaschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Lager- und Fördertechnik sowie Fuhrpark. Nicht dazu gehören Immobilien, Beteiligungen und immaterielle Vermögenswerte. Einen Überblick über die einzelnen Klassen finden Sie unter Asset-Klassen.
Ab welchem Umfang lohnt sich das und gehen auch Einzelpositionen?
Einzelpositionen sind möglich, wenn der Wert den Aufwand trägt. Wirtschaftlich wird es meist ab mehreren Positionen oder einem zusammenhängenden Bestand, weil Sichtung, Transport und Abwicklung dann gebündelt laufen. Melden Sie den Bestand, wir sagen Ihnen offen, ob es sich rechnet.
Was gilt bei defekten oder unvollständigen Anlagen?
Auch defekte oder unvollständige Objekte lassen sich häufig verwerten, etwa als Ersatzteilträger oder nach einer Aufarbeitung. Der Zustand fließt in die Bewertung ein. Wichtig ist, dass bekannte Mängel vorab benannt werden, damit das Angebot verbindlich bleibt.
Wie schnell geht das?
Nach der Meldung des Bestands melden wir uns kurzfristig. Sichtung und Angebot brauchen je nach Umfang wenige Tage. Der Abtransport wird danach terminlich abgestimmt und richtet sich nach Ihrem Betriebsablauf.
Läuft das auch im laufenden Betrieb?
Ja, das ist der Regelfall. Sichtung und Abholung werden so terminiert, dass die Produktion nicht steht. Demontage und Abtransport stimmen wir mit Ihrer Werks- oder Technikleitung ab, auf Wunsch außerhalb der Betriebszeiten.

Die Antworten beschreiben den üblichen Ablauf und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Bewertungsberatung dar. Umfang und Ausgestaltung von Erwerb, Gewährleistung und Übergabe werden im Einzelfall vertraglich vereinbart; gesetzliche Grenzen bleiben unberührt. Wertangaben sind Schätzungen und keine garantierten Erlöse.

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